Städtisches Abendgymnasium München - nichts für verschlafene Leute
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DAS GYMNASIUM
Wichtige Termine im Schuljahr 2008/09
 

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WAS IST DAS ABENDGYMNASIUM UND WIE LÄUFT DAS AB?

Die Stadt ermöglicht kostenfreien Unterricht
Der Unterricht ist dank der Initiative der Landeshauptstadt München kostenlos. Es ist aber nicht möglich, nur einen Teil der Unterrichtsfächer oder als Gastschüler/in die Schule zu besuchen. Die Schulbücher können Sie sich von der Schule ausleihen, wenn Sie 40 € Büchergeld pro Schuljahr bezahlen oder einen Antrag auf Befreiung vom Büchergeld stellen (Voraussetzung: Sie beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen nach dem Wohngeldgesetz) oder Sie beschaffen sich die vorgesehenen Schulbücher selbst; einige Lernmittel (z.B. Wörterbücher, Taschenrechner, Lektüre) müssen selbst bezahlt werden. Der Schulweg ist zwar nicht kostenfrei, es können aber Wochen- bzw. Monatskarten des MVV im Ausbildungstarif II erworben werden (Bestellschein mit Schulbesuchsbestätigung nötig.)

Zu welchem Abschluss führt die Schule?
Das Städt. Abendgymnasium für Berufstätige ist eine öffentliche Einrichtung des "Zweiten Bildungswegs." Es führt Berufstätige im vierjährigen Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Das Reifezeugnis berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Universitäten und Fachhochschulen sowie in allen Studienrichtungen.

Eingangs- und Kursphase
Das Abendgymnasium gliedert sich in die zweijährige Eingangsphase (Jahrgangsstufen I und II), in der im Klassenverband mit festen Pflichtfächern unterrichtet wird, und in die ebenfalls zweijährige Kursphase (Jahrgangsstufen III und IV), für die jeder Schüler/jede Schülerin sein/ihr individuelles Unterrichtsprogramm wählt.
Besonders in der Eingangsphase wird versucht, die unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen erwachsener Schüler/innen durch geeignete Stoffauswahl und Unterrichtsmethodik zu berücksichtigen.

Welche Ausbildungsrichtungen gibt es?
In der Eingangsphase werden zwei Ausbildungsrichtungen angeboten:
+ mathematisch-naturwissenschaftliche Ausbildungsrichtung (AGM)
Schwerpunktfach Physik, 2. Fremdsprache wahlweise Französisch oder Latein
+ wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsrichtung (AGW)
Schwerpunktfach: Wirtschafts- und Rechtslehre; 2. Fremdsprache wahlweise Französisch oder Latein
Englisch und Mathematik sind in beiden Ausbildungsrichtungen Pflichtfächer.

Wann findet der Unterricht statt?
Eingangsphase Hauptunterrichtszeit: Montag bis Freitag von 17.55 bis 21.05 Uhr ("5-Abend-Klassen")
Nur bei genügend hoher Teilnehmerzahl werden auch "4-Abend-Klassen" eingerichtet. Der Unterricht findet dann vier Mal pro Woche von 17.10 Uhr - 21.05 Uhr statt. Der freie Abend kann nicht vor dem ersten Unterrichtstag bekannt gegeben werden. Auf diese Unterrichtszeit besteht kein Anspruch. Beim Übergang von der 1.Jahrgangsstufe in die 2. ist häufig ein Wechsel zur Hauptunterrichtszeit notwendig.
Kursphase Hauptunterrichtszeit in allen Kursen: Montag mit Freitag von 17.10 - 21.05 Uhr.

Welche Fächer werden unterrichtet?
Eingangsphase (Wochenstunden des Pflichtunterrichts)
Übersicht der Fächer die unterrichtet werden

Wahlunterricht
wird je nach Beteiligung in der Regel nach 21.05 Uhr angeboten. Mögliche Wahlfächer sind: Italienisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Informatik, Textverarbeitung, Chemie-Übungen, Erdkunde, Wirtschaft und Recht, Theatergruppe, Yoga, AG-Schreibwerkstatt.

Ergänzungsunterricht
kann von 21.05 - 21.50 Uhr in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Latein, Französisch und Mathematik als Hilfe bei Wissenslücken eingerichtet werden.

Kursphase
Ausführliche Informationen zur Kursphase erhalten Sie an den Informationsabenden (Termine im Schuljahr 2008/2009) und im Laufe der 2. Jahrgangsstufe.

Das Abitur
findet am Ende der 4. Jahrgangsstufe statt. Die schriftlichen Prüfungen werden inhalts- und zeitgleich zum Abitur an Gymnasien abgehalten.

Was ist während des Schulbesuchs zu beachten?

1.Verpflichtung zu regelmäßiger Teilnahme am Unterricht!
Für alle Studierenden am Städt. Abendgymnasium besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (Unterrichtspflicht)
Bei Verhinderung sind rechtzeitig schriftliche und ausreichende Entschuldigungen abzugeben; in begründeten Fällen kann die Schule Attestpflicht anordnen.
In Fällen von voraussehbarer zwingender Verhinderung ist ein Antrag auf Beurlaubung zu stellen. Privater Urlaub ist kein Grund für Freistellung vom Unterricht.

2.Verpflichtung zu fortgesetzter Berufstätigkeit
Während des Besuchs der Schule mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre müssen Studierende des Abendgymnasiums berufstätig sein. Der Verdienstausfall während der letzten eineinhalb Schuljahre kann durch Ausbildungsbeihilfe gemäß dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gemildert werden.
(Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Schulreferat der Landeshauptstadt.)

3.Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit
Für Bewerber/innen um Aufnahme oder Studierende, die durch eine Bescheinigung des Arbeitsamtes nachweisen, dass sie arbeitslos sind, kann der Schulleiter auf persönlichen Antrag eine kurzfristige Sonderregelung treffen.

Kinderbetreuung
Während der Hauptunterrichtszeit (17.10 bis 21.05 Uhr) besteht für Besucher/innen des Abendgymnasiums die Möglichkeit, ihre Kinder in der Kinderspielgruppe betreuen zu lassen

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