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Die Stadt ermöglicht kostenfreien Unterricht
Der Unterricht ist dank der Initiative der Landeshauptstadt München kostenlos.
Es ist aber nicht möglich, nur einen Teil der Unterrichtsfächer oder als
Gastschüler/in die Schule zu besuchen. Die Schulbücher können Sie
sich von der Schule ausleihen, wenn Sie 40 € Büchergeld pro Schuljahr
bezahlen oder einen Antrag auf Befreiung vom Büchergeld stellen (Voraussetzung:
Sie beziehen Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen
nach dem Wohngeldgesetz) oder Sie beschaffen sich die vorgesehenen Schulbücher
selbst; einige Lernmittel (z.B. Wörterbücher, Taschenrechner, Lektüre)
müssen selbst bezahlt werden. Der Schulweg ist zwar nicht kostenfrei, es können
aber Wochen- bzw. Monatskarten des MVV im Ausbildungstarif II erworben werden (Bestellschein
mit Schulbesuchsbestätigung nötig.)
Zu welchem Abschluss führt die Schule?
Das Städt. Abendgymnasium für Berufstätige ist eine öffentliche
Einrichtung des "Zweiten Bildungswegs." Es führt Berufstätige
im vierjährigen Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Das
Reifezeugnis berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Universitäten
und Fachhochschulen sowie in allen Studienrichtungen.
Eingangs- und Kursphase
Das Abendgymnasium gliedert sich in die zweijährige Eingangsphase (Jahrgangsstufen
I und II), in der im Klassenverband mit festen Pflichtfächern unterrichtet
wird, und in die ebenfalls zweijährige Kursphase (Jahrgangsstufen III und IV),
für die jeder Schüler/jede Schülerin sein/ihr individuelles Unterrichtsprogramm
wählt.
Besonders in der Eingangsphase wird versucht, die unterschiedlichen individuellen
Voraussetzungen erwachsener Schüler/innen durch geeignete Stoffauswahl und
Unterrichtsmethodik zu berücksichtigen.
Welche Ausbildungsrichtungen gibt es?
In der Eingangsphase werden zwei Ausbildungsrichtungen angeboten:
+
mathematisch-naturwissenschaftliche Ausbildungsrichtung (AGM)
Schwerpunktfach Physik, 2. Fremdsprache wahlweise Französisch oder Latein
+
wirtschaftswissenschaftliche Ausbildungsrichtung (AGW)
Schwerpunktfach: Wirtschafts- und Rechtslehre; 2. Fremdsprache wahlweise Französisch
oder Latein
Englisch und Mathematik sind in beiden Ausbildungsrichtungen Pflichtfächer.
Wann findet der Unterricht statt?
Eingangsphase Hauptunterrichtszeit: Montag bis Freitag von 17.55 bis 21.05 Uhr ("5-Abend-Klassen")
Nur bei genügend hoher Teilnehmerzahl werden auch "4-Abend-Klassen"
eingerichtet. Der Unterricht findet dann vier Mal pro Woche von 17.10 Uhr - 21.05
Uhr statt. Der freie Abend kann nicht vor dem ersten Unterrichtstag bekannt gegeben
werden. Auf diese Unterrichtszeit besteht kein Anspruch. Beim Übergang von
der 1.Jahrgangsstufe in die 2. ist häufig ein Wechsel zur Hauptunterrichtszeit
notwendig.
Kursphase Hauptunterrichtszeit in allen Kursen: Montag mit Freitag von 17.10 - 21.05
Uhr.
Welche Fächer werden unterrichtet?
Eingangsphase (Wochenstunden des Pflichtunterrichts)
Übersicht
der Fächer die unterrichtet werden
Wahlunterricht
wird je nach Beteiligung in der Regel nach 21.05 Uhr angeboten. Mögliche Wahlfächer
sind: Italienisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Informatik, Textverarbeitung,
Chemie-Übungen, Erdkunde, Wirtschaft und Recht, Theatergruppe, Yoga, AG-Schreibwerkstatt.
Ergänzungsunterricht
kann von 21.05 - 21.50 Uhr in den Kernfächern Deutsch, Englisch, Latein, Französisch
und Mathematik als Hilfe bei Wissenslücken eingerichtet werden.
Kursphase
Ausführliche Informationen zur Kursphase erhalten Sie an den Informationsabenden
(Termine im
Schuljahr 2008/2009) und im Laufe der 2. Jahrgangsstufe.
Das Abitur
findet am Ende der 4. Jahrgangsstufe statt. Die schriftlichen Prüfungen werden
inhalts- und zeitgleich zum Abitur an Gymnasien abgehalten.
Was ist während des Schulbesuchs zu beachten?
1.Verpflichtung zu regelmäßiger Teilnahme am Unterricht!
Für alle Studierenden am Städt. Abendgymnasium besteht die Verpflichtung
zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht (Unterrichtspflicht)
Bei Verhinderung sind rechtzeitig schriftliche und ausreichende Entschuldigungen
abzugeben; in begründeten Fällen kann die Schule Attestpflicht
anordnen.
In Fällen von voraussehbarer zwingender Verhinderung ist ein Antrag auf Beurlaubung
zu stellen. Privater Urlaub ist kein Grund für Freistellung vom Unterricht.
2.Verpflichtung zu fortgesetzter Berufstätigkeit
Während des Besuchs der Schule mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre
müssen Studierende des Abendgymnasiums berufstätig sein. Der Verdienstausfall
während der letzten eineinhalb Schuljahre kann durch Ausbildungsbeihilfe gemäß
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gemildert werden.
(Auskünfte erteilt das Amt für Ausbildungsförderung beim Schulreferat
der Landeshauptstadt.)
3.Sonderregelung bei Arbeitslosigkeit
Für Bewerber/innen um Aufnahme oder Studierende, die durch eine Bescheinigung
des Arbeitsamtes nachweisen, dass sie arbeitslos sind, kann der Schulleiter auf
persönlichen Antrag eine kurzfristige Sonderregelung treffen.
Kinderbetreuung
Während der Hauptunterrichtszeit (17.10 bis 21.05 Uhr) besteht für Besucher/innen
des Abendgymnasiums die Möglichkeit, ihre Kinder in der Kinderspielgruppe betreuen
zu lassen
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